Wir sind das Internet

Kein Schwein steckt mich an!

Posted in International by Ramona on 27. Oktober 2009

Man kann H1N1 mit Humor nehmen…

oder man nimmt es ernst wie die Verschwörer…

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Probleme beim Upgrade auf Windows 7?

Posted in Computer by Ramona on 27. Oktober 2009

Zahlreiche Käufer des gerade veröffentlichten Microsoft-Betriebssystems Windows 7 stolperten beim Upgrade einer älteren Windows-Version über Kompatibilitätsprobleme. Weil man nicht direkt von einem 32-Bit-System auf ein 64-Bit-System aufrüsten kann, blieben vor allem Studierende, die das 30-Dollar-Studentenangebot wahrnahmen und ein 64 Bit Windows 7 kauften, noch vor der Installation stecken, eine Fehlermeldung bricht den Installationsprozess ab. Käufer einer Windows-7-DVD werden beim Rechnerstart immerhin gewarnt: Das Upgrade auf ein 64 Bit Windows 7 von einem 32 Bit XP oder Vista funktioniert nicht, ohne zuvor alle Daten zu löschen. Wer seine Dateien und Einstellungen ins neue Windows übernehmen möchte, muss zunächst ein Backup davon erstellen – zum Beispiel mit Hilfe der Migrationstools von Microsoft.

„Wenn Sie von Windows Vista 32-Bit auf Windows 7 64-Bit wechseln wollen, oder wenn Sie Windows XP betreiben, müssen sie eine ‚benutzerdefinierte‘ oder Neuinstallation vornehmen, indem Sie den Rechner von der Windows 7 64 Bit DVD booten,“ schrieb ein Microsoft-Mitarbeiter in einem Support-Forum zur 32/64-Bit-Fehlermeldung. „We are unable to create or save new files in the folder in which this application was downloaded.“ Dort werden jetzt auch weitere Tipps zur Installation und zur Datenmigration ausgetauscht.

Siehe auch: Muss es immer Windows sein?

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Deutschland: Ist Wolfgang Schäuble der richtige Finanzminister?

Posted in Deutschland, Gesellschaft, YouTube by Ramona on 27. Oktober 2009

Ein Frage die sich kein deutscher Qualitäts-Journalist auf eine Bundespressekonferenz zu stellen traut. Die ziehen alle nur den Schwanz ein.

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Deutschland: Postbank sperrt freien Finanzberatern Zugriff auf Kontodaten

Posted in Datenschutz, Deutschland by Ramona on 27. Oktober 2009

Ach was? Bis gestern hat die Postbank doch behauptet, das alles ganz legal sei. Auf ihrer Webseite steht das immer noch:

Die Postbank ist davon überzeugt, dass es im Sinne der Zusammenarbeit mit unseren Kunden richtig ist, dass unsere Finanzberater, die ausschließlich für die Postbank Gruppe tätig sind, anlassbezogen Zugriff auf Kontodaten haben sollen, um eine fundierte Kundenberatung durchführen zu können.

Dafür hat die Postbank Regeln rechtlicher und technischer Art aufgestellt, die die Finanzberater einhalten müssen. Das Verfahren ist bislang nicht beanstandet worden. Es gab bei 14 Millionen Kunden auch nur weniger als 100 Kundennachfragen bzw. Beschwerden dazu.

Wenn es in Einzelfällen zu Verstößen gekommen ist, werden wir entschieden dagegen vorgehen und unmittelbar strafrechtliche Schritte ergreifen.

Im Interesse unserer Kunden werden wir bis zur Klärung des Gesamtzusammenhanges im Dialog mit dem Datenschutz den Zugriff auf die Kontodaten durch die Finanzberater vorsorglich sperren. Parallel werden wir unsere Regeln und deren Anwendung nochmals überprüfen und gegebenenfalls ändern.

Und Rechtsanwalt Udo Vetter hat der Postbank ein Schreiben mit einer Drohung auf gerichtlicher Überprüfung gesandt.

Die Postbank hat auf die von der Stiftung Warentest erhobenen Vorwürfe eines systematischen Datenmissbrauchs durch freie Finanzberater reagiert und sperrt den Vertretern zumindest vorläufig den Zugriff auf Millionen von Kundenkonten. Der Zugriff werde vorsorglich verwehrt, bis eine endgültige Klärung der Rechtslage mit der zuständigen Datenschutzstelle herbeigeführt sei, sagte ein Postbank-Sprecher am Dienstag in Bonn.

Siehe auch: Deutschland: Datenmissbrauch bei der Postbank

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Deutschland: Wie die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und FDP funktioniert haben

Posted in Deutschland, Netzwelt, Ratatouille, YouTube by Ramona on 27. Oktober 2009

Mal ganz einfach erklärt:

Deutschland: Antwortschreiben des Bundesministerium für Justiz an das Bundesverfassungsgericht

Posted in Deutschland, Gesellschaft, Netzwelt by Ramona on 27. Oktober 2009

Am 15. Dezember beginnt die mündliche Verhandlung über die Verfassungsbeschwerde von dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das Bundesministerium für Justiz musste eine Stellungnahme liefern zu welchen Zwecken sie nun die gespeicherten Vorratsdaten in den Jahren 2008 und 2009 benutzt hat. Insgesamt wurden ca. 20.000 mal diese Daten von der Regierung genutzt, einige male sogar nach der gesetzlich vorgeschrieben Frist der Speicherung, also illegal. Genau das was alle Gegner dieses TK-Gesetzes befürchtet hatten. Das gescante PDF-Dokument liegt auf AK Zensur (PDF). Die Qualität ist eher mäßig.

vb_BMJ_Schreiben_2009-09-28_1-BvR-256-08.pdf

Siehe auch: https://wirsinddasnetz.wordpress.com/2009/10/27/deutschland-mundliche-verhandlung-zur-vorratsdatenspeicherung-vor-dem-bundesverfassungsgericht-am-15-dezember-2009/

Deutschland: Volksabstimmung – Volksentscheid – Mehr Demokratie

Posted in Deutschland, Gesellschaft by Ramona on 27. Oktober 2009

Im Land Berlin gab es in letzer Zeit zwei Volkentscheide die bestimmt nicht im Sinne der Antragsteller liefen. Die Beteiligung war sehr gering, in der Schweiz waren es letztens auch nur wenige Stimmen die zu einem nicht unbedingt zu dem erwünschten Ergebnis führten. Das aber spricht nicht gegen Volkentscheide, die Menschen müssen erst einmal begreifen welches demokratische Mittel sie da nutzen können.

via a0 & Mehr Demokratie (THX)

USA: Irrflug-Piloten hantierten an ihren Laptops (Update)

Posted in International, Ratatouille by Ramona on 27. Oktober 2009

Nun wissen wir endlich warum ein Verkehrsflugzeug an einem Flughafen vorbei flog. Die zwei Piloten einer US-Passagiermaschine waren zur Zeit der geplanten Landung mit ihren Laptops beschäftigt und flogen daher 240 Kilometer an ihrem Zielflughafen vorbei. Das geht aus einer am Montag veröffentlichten Mitteilung der Nationalen Verkehrssicherheitsbehörde NTSB hervor, die nach dem aufsehenerregenden Vorfall Ermittlungen eingeleitet hatte. Demnach deuten bisherige Untersuchungen und eigene Angaben der Piloten darauf hin, dass die beiden 53 und 54 Jahre alten Männer auf ihren Computern „Dienstplan-Prozeduren“ checkten und dadurch so stark abgelenkt waren, dass sie ihr Ziel verpassten über eine Stunde lang nicht auf Funksprüche reagierten.

Dienstplan-Prozeduren? Wahrscheinlich haben die gespielt oder gar Pornos geschaut 🙂

Der Airbus A320 der Gesellschaft Northwest mit 144 Passagieren und fünf Besatzungsmitgliedern an Bord war am vergangenen Mittwochabend in San Diego (Kalifornien) gestartet und sollte in Minneapolis (Minnesota) landen. Das tat er auch – aber erst nach dem ungeplanten Umweg und mit mehr als einstündiger Verspätung. Die Maschine befand sich bereits über Minnesotas Nachbarstaat Wisconsin, als ein Flugbegleiter die Piloten auf ihren Fehler aufmerksam machte und das Flugzeug umkehrte.

Das lange Schweigen im Cockpit hatte die Sorge ausgelöst, die Maschine könnte entführt worden sein: So waren Kampfflugzeuge in Wisconsin aufgestiegen. Die Untersuchungen dauern noch an, und die beiden Piloten sind zurzeit vom Dienst suspendiert. Aber sie werden wahrscheinlich ihren Job verlieren.

Siehe auch: Mysteriöser Irrflug eines Passagierjets

Update:

Inzwischen wurde bekannt das die FAA (US Flugaufsicht) beiden Piloten die Pilotenlizenzen entzog.

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Deutschland: Mündliche Verhandlung zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht am 15. Dezember 2009

Posted in Deutschland, Netzwelt by Ramona on 27. Oktober 2009

Die Pressemitteilung des BVG:


Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 124/2009 vom 27. Oktober 2009
1 BvR 256/08
1 BvR 263/08
1 BvR 586/08



Mündliche Verhandlung in Sachen „Vorratsdatenspeicherung“
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am 15. Dezember 2009, 10:00 Uhr, im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe über mehrere Verfassungsbeschwerden, die sich gegen Vorschriften des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung (TKG) vom 21. Dezember 2007 richten. Dieses Gesetz dient unter anderem dazu, die Richtlinie der Europäischen Union über die Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht umzusetzen. § 113a des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sieht vor, dass Verkehrsdaten, die bei der Inanspruchnahme von Telekommunikationsdiensten entstehen, von den Anbietern der Dienste jeweils für sechs Monate zu speichern sind. Dies gilt für Telefondienste ebenso wie für Internetzugangsdienste und e-Mail-Dienste. Zu speichern sind etwa bei Telefongesprächen die Rufnummern des Anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie Beginn und Ende des Gesprächs. Die anlasslos auf Vorrat gespeicherten Daten dürfen von den Diensteanbietern an die zuständigen Behörden zur Strafverfolgung (§ 113b Satz 1 Nr. 1 TKG), zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit (§ 113b Satz 1 Nr. 2 TKG) und zur Erfüllung der Aufgaben des Verfassungsschutzes, des Bundesnachrichtendienstes und des militärischen Abschirmdienstes (§ 113b Satz 1 Nr. 3 TKG) übermittelt werden. Gesetzliche Voraussetzung für die Übermittlung der Daten ist, dass die betreffenden Behörden jeweils durch eine Rechtsgrundlage zum Abruf ermächtigt sind, die auf § 113a TKG Bezug nimmt. Für die Strafverfolgung gestattet den Zugriff auf die Vorratsdaten § 100g StPO. Insoweit ist auch diese Regelung Gegenstand der Verfassungsbeschwerde. Der von den Beschwerdeführern zunächst gestellte Antrag, §§ 113a, 113b TKG im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde außer Kraft zu setzen, hatte teilweise Erfolg. Mit Beschluss vom 11. März 2008 (verlängert durch Beschluss vom 1. September 2008) erließ der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts auf Antrag der Beschwerdeführer eine einstweilige Anordnung, nach der die Übermittlung der Vorratsdaten zu Strafverfolgungszwecken nach § 113b Satz 1 Nr. 1 TKG bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde nur gemäß den in der einstweiligen Anordnung vorgesehenen Maßgaben erfolgen darf (Pressemitteilung Nr. 37/2008 vom 19. März 2008). Ein Anlass zur Erstreckung der einstweiligen Anordnung auf § 113b Satz 1 Nr. 2 und 3 TKG bestand zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Entscheidung nicht, weil weder im Bereich der Gefahrenabwehr noch des Verfassungsschutzes und der Nachrichtendienste Rechtsgrundlagen für einen Abruf der nach § 113a TKG gespeicherten Vorratsdaten vorhanden waren. Mittlerweile verweisen zahlreiche Landesgesetze auf § 113a TKG und gestatten den behördlichen Zugriff auf die nach dieser Regelung zu speichernden Daten auch zur Gefahrenabwehr und zur Erfüllung der Aufgaben des Verfassungsschutzes. Mit Beschluss vom 28. Oktober 2008 erneuerte und erweiterte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (Pressemitteilung Nr. 92/2008 vom 6. November 2008) auf entsprechende Anträge der Beschwerdeführer die einstweilige Anordnung dahingehend, dass die nach § 113a TKG auf Vorrat gespeicherten Daten für die Gefahrenabwehr (§ 113b Satz 1 Nr. 2 TKG) von den Telekommunikationsdiensteanbietern nur unter einschränkenden Bedingungen an die ersuchende Behörde übermittelt werden dürfen. Die Beschwerdeführer sehen durch die Vorratsdatenspeicherung vor allem das Telekommunikationsgeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Sie halten die anlasslose Speicherung aller Telekommunikationsverbindungen für unverhältnismäßig. Insbesondere machen sie geltend, dass sich aus den gespeicherten Daten Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellen ließen. Einige Beschwerdeführer (Rechtsanwälte/Ärzte/Journalisten/Steuerberater) fühlen sich darüber hinaus durch die Vorratsdatenspeicherung in ihrer Berufsfreiheit verletzt, weil sie die Vertraulichkeit der Kontakte zum Mandanten beeinträchtige. Eine Beschwerdeführerin, die einen Internetanonymisierungsdienst anbietet, rügt, die mit der Speicherung verbundenen Kosten beeinträchtigen die Anbieter von Telekommunikationsdiensten unverhältnismäßig in ihrer Berufsfreiheit. Die Speicherungspflicht führe für Anonymisierungsdienste faktisch zu einem Berufsverbot. Soweit sich das Bundesverfassungsgericht an einer verfassungsrechtlichen Prüfung in vollem Umfang gehindert sehe, weil es sich bei den beanstandeten Regelungen um die Umsetzung von EG-Recht handele, regen die Beschwerdeführer eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens an, weil sie die umzusetzende Richtlinie für gemeinschaftsrechtswidrig halten. Bundesverfassungsgericht

Deutschland: Der neue Bundestag tritt live auf

Posted in Deutschland, Netzwelt by Ramona on 27. Oktober 2009

Da werden aber viele Internet-Nutzer begeistert sein. Nicht nur, dass am heutigen Dienstag der neue Deutsche Bundestag zum ersten Mal zusammentritt – die erste Sitzung wird ab 11 Uhr im Parlamentsfernsehen live übertragen. Zudem hat der Bundestag auch seine Online-Dienste zum Start der 17. Wahlperiode überarbeitet und ausgebaut.

via Heise (THX)

England: Totale Bürgerüberwachung durch die Polizei

Posted in Datenschutz, International by Ramona on 27. Oktober 2009

Wer sich in England auf einer Demonstration sehen lässt, riskiert regelmäßisige Kontrollen der Polizei. Einsatzkraefte notieren Kennzeichen, um die Fahrzeuge danach mit Hilfe der automatischen KFZ-Kennzeichen-Erkennung immer wieder zu kontrollieren. Außerdem werden Fotos von allen Teilnehmern gemacht und natürlich werden alle Daten der „inländischen Extremisten“ in einer Datenbank gespeichert.

Ein IT-Manager berichtet dem Guardian, er sei in zwei Jahren 25 mal angehalten worden. Auf Nachfragen habe er nur Ausflüchte zu hören bekommen: Es seien verdächtige Fahrzeuge in der Gegend unterwegs, oder dass man ein Auge auf besonders teure Fabrikate habe. Dabei hatte er nur einmal an einer harmlosen und friedlichen Demonstration gegen die Entenjagd teilgenommen. So ergeht es vielen die einmal auf einer Demo waren.

Die Lehre aus diesen Vorkommnissen ist offensichtlich: Wer sich zivilgesellschaftlich engagiert, macht sich verdächtig. Die britische Polizei bestraft Personen aufgrund von losen Verbindungen zu legalen und demokratisch wichtigen Ereignissen mit regelmäßigen Einschüchterungsmaßnahmen. Das sind Vorgehensweisen, wie sie zum Alltag in einem diktatorischen Regime gehören.

Siehe auch: http://www.guardian.co.uk/uk/2009/oct/25/police-domestic-extremists-database