Wir sind das Internet

„The Hurt Locker“ vs. Bittorrent

Posted in International, Netzwelt, P2P, Ratatouille by Ramona on 14. Mai 2010

Mit einem Netto-Einspielergebnis von 16 Millionen Dollar wurde „Hurt Locker“ zum umsatzschwächsten Film, der je den Preis für den besten Film des Jahres bekommen hatte. Hätte dieser Film nicht 6 Oscars bekommen, hätte auch ihn links liegen lassen. Man muss ihn in der Tat nicht gesehen haben. Und das schlechte Einspielergebnis kann man natürlich auch auf einen reichlich miesen Vertrieb zurückführen. „The Hurt Locker“ wurde über zehn Monate nur auf Festivals gezeigt, bevor er in den USA seinen Kinostart erlebte. Zu diesem Zeitpunkt gab es in einzelnen anderen Ländern bereits DVD-Releases, was seine ungewöhnlich frühe Verbreitung im P2P erklärt. In seinen ersten Wochen der Kinoverwertung ging der Film dann mit gerade einmal vier Kopien in den US-Vertrieb. Scheinbar hatte man selbst nicht an den großen Erfolg geglaubt. Nun will man das schlechte  Ergebnis mit einer massiven Abmahnwelle aufbessern. Mit Hilfe der auf P2P-Tracing spezialisierten Firma GuardaLey bereitet Voltage (die Vertriebsfirma des Films) derzeit eine Klagewelle bisher nicht dagewesenen Ausmaßes vor: 10.000 oder mehr Bittorrent-Nutzer, die den Film als Seed oder Leech weiterverbreitet haben, will Voltage in den nächsten Wochen mit Klagen bedrohen. Die werden schon bei Aussendung der ersten Abmahnung mit einem sogenannten Settlement-Angebot verbunden: Wer eine festgesetzte Summe zahlt, entgeht einer Klage. Rund 40% zahlen sofort.

Wlan-Betreiber haften für ungesicherten Zugang

Posted in Computer, Deutschland, Netzwelt, P2P by Ramona on 13. Mai 2010

Privatleute sind für die unberechtigte Nutzung ihres Wlan-Anschlusses verantwortlich, wenn sie den Zugang nicht ausreichend gesichert haben. Wenn ein Dritter über den Zugang illegal Musiktitel herunterlädt, kann der Inhaber des Anschlusses zur Unterlassung verurteilt werden. Ein weitergehender Anspruch auf Schadenersatz bestehe jedoch nicht, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil.

Tagesspiegel

Bushido wurde kaputt kopiert?

Posted in Deutschland, Kultur, Netzwelt, P2P, Ratatouille by Ramona on 27. April 2010

heise online zitiert die Filmlobbyistin Christiane von Wahlert:

Der Bushido-Film “Zeiten ändern dich” des Studios Constantin sei beispielsweise außerordentlich gut gestartet, dann sei der Kinobesuch aber jäh abgebrochen. Parallel habe der Streifen die “Bestseller”-Listen bei rechtswidrigen P2P-Netzen oder Streaming-Seiten angeführt.

Meint sie den gleichen Film wie ich? Der Film ging nach meiner Meinung unter, weil er das grottenschlechteste und peinlichste Machwerk des Jahres war. Und P2P ist keinesfalls rechtswidrig, nur einige Dateien in solchen Netzen sind es wenn man sie anbietet oder lädt.

Miro 3.0 Opensource Internet-TV-Player

Posted in Netzwelt, P2P by Ramona on 28. März 2010

Angeblich belegt Miro den Platz 2 hinter iTunes. Die gemeinnützige Participatory Culture Foundation steht seit einigen Jahren als Träger hinter der Entwicklung dieser Software, die es für Windows, Linux und Apple gibt.Nicholas Reville von Miro streicht bei BoingBoing insbesondere die Grundidee des Tools heraus, das hohe Datenaufkommen für die Distribution von Filmen dezentral via Peer-To-Peer auf alle Teilnehmer zu verteilen. Er wies auch auf die hochwertige Konvertierung aller Formate auf das quelloffene OGG Theora-Videoformat hin. Dies soll insbesondere Autoren helfen, ihre Videos bei Wikipedia oder ähnlichen. zur Verfügung zu stellen. Ein Konvertierungstool für verschiedene Formate gibt es auch noch und man kann die Videos auch herunterladen.
Vodpod videos no longer available.

Miro

Ist das Anti-Filesharer-Gesetz in Frankreich gescheitert?

Posted in International, Netzwelt, P2P by Ramona on 12. März 2010

Mich überrascht es nicht dass sich die Filesharer aus dem P2P zurückziehen und lieber Sharehoster oder Streamingdienste nutzen. Diese Dienste werden in Deutschland ebenfalls verstärkt benutzt. Schon aus diesem Grund sind Netzsperrgesetze sinnlos. Und sollte man die Sharehoster und Streamingsdienste stärker bedrängen, dann gehen die User halt in andere Netze. Witzig ist die Tatsache dass ausgerechnet nach Einführung des Netzsperrengesetzes in Frankreich angeblich diese Urheberrechtsverstöße angestiegen sind.

via Telepolis

Filesharing: Wie zuverlässig ist die Ermittlung des Anschlussinhabers?

Posted in Deutschland, Gesellschaft, Netzwelt, P2P by Ramona on 21. Februar 2010

Wie gut das funktioniert kann man im ct-Magazin sehen: „Aus aktuellen Anlass: Die Sache mit den Abmahnungen Wie gut sind die Beweise?“ In der aktuellen Ausgabe der c’t (5/2010, S. 50) stellt Holger Bleich die Beweisführung der Rechteinhaber bei der Ermittlung der Rechtsverletzer in Fällen des Filesharing in Frage. Kurz gesagt die verendete Software ist Müll und hat angeblich ein gerichtsfestes Gutachten, was sie aber gar nicht hat. Da die Gerichte mit Abmahnungen überhäuft werden, vertrauen sie der Software und veranlassen keine Einzelprüfung. Egal ob man nun etwas geklaut hat, etwas illegales anbietet oder nicht, man zahlt in der Regel, auch wenn man zu dem angeblichen Zeitpunkt nicht am Computer war oder nicht mal einen Computer besitzt. Das ist eine Gelddruckmaschine für Abmahnanwälte.

siehe auch: internet-law

Im Zivilrecht ist alles anders

Posted in Deutschland, Gesellschaft, Netzwelt, P2P by Ramona on 9. Januar 2010

Für viel Wind hat im Blätterwald und auf Blogs ein Urteil des OLG Köln (PDF) gegen eine Mutter aus Bayern gesorgt. Udo Vetter suggerierte Stasi-Methoden und sorgte für viele Leser auf seinem Blog. Das Urteil mag auf dem ersten Blick unverständlich erscheinen, das aber ist Zivilrecht und keine Strafrecht. Da gibt es kein Zeugnisverweigerungsrecht. Wenn man also niemand benennen kann oder will der diesen Urheberrechtsverstoß begangen hat, dann haftet man als Anschlussinhaber. Das erscheint ähnlich ungerecht wie ein anderer Fall, über den ich berichtete.

Auch habe die Anschlussinhaberin nicht erläutert, ob hinreichende
technische Sicherungen an ihrem Computer eingerichtet gewesen
seien, wie etwa eine Firewall, die einen Download hätte verhindern
können, oder die Einrichtung von Benutzerkonten mit beschränkten
Rechten. Die Mutter der beiden Jungen habe im Prozess auch nicht
deutlich machen können, dass sie ihren elterlichen Kontrollpflichten
nachgekommen sei. Das bloße Verbot, keine Musik aus dem Internet
downzuloaden und an Internet-Tauschbörsen teilzunehmen, genüge zur
Vermeidung von Rechtsverletzungen durch die Kinder nicht, wenn dies
praktisch nicht überwacht und den Kindern freie Hand gelassen werde.
Daher sei die Anschlussinhaberin letztlich als verantwortlich anzusehen
und hafte für die Urheberrechtsverletzungen.

Dieser Passus erscheint mir allerdings sehr fern von der Realität. Ich gehe davon aus dass 80% der Inhaber von privaten Internetzugängen diese Vorgabe nicht erfüllen können weil es an technischen Wissen mangelt. P2P-Programme nutzen ofmals keine festen Ports und benötigen auch oft auch keine freigegeben Ports auf einer Firewall. Ein bloßes Verbot reicht bei Kindern nicht aus? Also muss die Mutter ständig neben ihren ihren Kindern sitzen, wenn diese im Internet sind? Oftmals kennen sich aber diese Kinder besser damit aus als ihre Eltern.

Aber immerhin hat das OLG die Kosten der Abmahnung halbiert, dafür gibt es aber die Prozesskosten des OLG.

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Erstes Filesharing-Urteil in der Schweiz

Posted in Netzwelt, P2P, Schweiz by Peter Silie on 8. Januar 2010

Der reine Download von Musiktiteln oder Filmen aus dem Internet ist in der Schweiz legal, ebenso wie das Kopieren von DVDs oder  CDs zu privaten Zwecken. Wer allerdings P2P-Tauschbörsen benutzt, der macht sich strafbar (auch bei Unwissenheit), weil man mit solcher P2P-Software die heruntergeladenen Daten auch wieder selbst anbietet. Wer von so genannten 1-Chlick-Hostern etwas lädt, der macht das legal und das ist sicher auch einer der Gründe warum Rapidshare von Deutschland nach Cham/Schweiz umsiedelte.

Eine junge Frau nutzte  aber eine P2P-Tauschbörse und wurde deshalb in Locarnese zu einer Haftstrafe von 30 Tagessätzen auf zwei Jahre Bewährung und zur Zahlung einer Geldbusse von 400 Franken verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig, weil sie keinen Einspruch auf den Strafbefehl von Staatsanwalt Amos Pagnamenta einlegte. Angezeigt wurde die Frau in Locarnese von der IFPI, das ist eine internationale Vereinigung von Musik- und Video-Produzenten mit Sitz in Zürich. Die IFPI verfüge über genug Material, um tausende Internet-Benutzer anzuzeigen.

Anwaltskanzlei mahnt bloggenden Anwalt ab

Posted in Deutschland, Gesellschaft, Netzwelt, P2P by Ramona on 26. November 2009

Bloggen ist in Deutschland sehr gefährlich, es kann durchaus eine Existenz ruinieren. Es geht um einen Streitwert von 250.000 Euro und Auftraggeber der Kanzlei ist Herr Rechtsanwalt Dr. Udo Kornmeier und die Kanzlei Kornmeier & Partner. Und abgemahnt wird Thomas Stadler, Fachanwalt für IT- Recht und für Gewerblichen Rechtsschutz. Es geht um den Artikel „Filesharing-Abmahnungen: DigiProtect und Kornmeier – eine juristische Analyse“ sowie ein Interview, das er dem Sender Radio Fritz am 21.11.09 gegeben hatte.

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Elekrischer Reporter – P2P-Kredite: Mit Geld beginnt die Freundschaft

Posted in Deutschland, Gesellschaft, Netzwelt, P2P by Ramona on 2. November 2009

Wer einen Kredit braucht, geht zur Bank, fragt einen Freund oder – wendet sich an andere Nutzer im Internet. Online-Plattformen für so genannte P2P-Kredite wollen sich als Alternative zum Bankkredit etablieren. Wie eine Mischung aus Ebay und Facebook organisieren sie einen Marktplatz für Geld, auf dem Kreditwünsche und Anlagegelder – von “Person to Person” (P2P) – zusammengeführt werden.

Neben harten Bonitätskriterien und dem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage, bestimmen auch weiche Faktoren wie persönliche Profile oder die Beschreibung der geplanten Kreditverwendung den Zinssatz. Der Elektrische Reporter erklärt, wie die Sache mit dem geliehenes Geld aus dem Web funktioniert und untersucht, ob Anbieter wie Smava, Prosper oder Zopa den Banken wirklich gefährlich werden können.

Mitwirkende: Alexander Artopé, Chris Larsen, Claus Lehmann, Bernd Skiera, Jörg Schwieder, Arpita Gosh; Autoren: Julius Endert, Mario Sixtus; Mitarbeit: Janko Röttgers; Kamera: Iris Jungels, Eddie Codel; Schnitt: Dominic Kennedy, Arne Bönninghoff; Sprecher: Petra Bröcker, Torsten Altenhöner; Zeichnungen: Johannes “Beetlebum” Kretzschmar; Bildredaktion: Iris Jungels, Theresa Schwär; Studio-Konstruktion: Axel Ganz; Titelmusik: Mario Sixtus; Musik: Ehma, Serphonic, Nerious; Bildmaterial: Internet Archive, Prelinger Archive; Redaktion ZDF: Bernhard Fritsch, Peter Wagner; Produktion: Blinkenlichten Produktionen im Auftrag des ZDF in Zusammenarbeit mit Handelsblatt.com; (c) 2009 ZDF, (cc) by-nc-sa

Elektrischer Reporter

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Deutschland: Bei Abmahnung muss man zahlen

Posted in Computer, Deutschland, Gesellschaft, Netzwelt, P2P by Ramona on 2. November 2009

Kommt eine Abmahnung ins Haus geflattert dann muss man zahlen. Lässt man es auf einen Prozess ankommen, so wird man fast immer verlieren. Weil bei Abmahnungen nicht die Unschuldsvermutung greift, muss man beweisen das man unschuldig ist was einer Privatperson vor Gericht so gut wie gar nicht gelingt. Und so ein Prozess kann schon so einige tausend Euro kosten, so dass die meisten Abgemahnten, ob nun berechtigt oder oft auch unberechtigt, lieber einige hundert Euro bezahlen. Dieses System ist eine Lizenz zum Gelddrucken, wie auch ein Rentner-Ehepaar feststellen musste.

Ahnungslos sitzt die Geburtsgesellschaft am Kaffeetisch. Während Bernd und Angelika D. vergnügt mit den Gästen plaudern, passieren auf dem Computer des Rentner-Ehepaars komische Dinge. Davon erfährt das Ehepaar erst ein halbes Jahr später, als Post einer Anwaltskanzlei ins Haus flattert. Der Vorwurf: Das Ehepaar habe einen Musiktitel im Internet zum Tausch angeboten und soll nun 450 Euro für eine strafbewährte Unterlassungserklärung bezahlen. Das Ehepaar ist sich sicher: „Das haben wir nicht getan, derartige Musik existiert gar nicht in unserem Haushalt! Die sollen uns das erst einmal beweisen!“ Irrtum: Die Familie muss nun selbst beweisen, dass sie unschuldig ist.

ct-Magazin Video anschauen

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Filesharing: Online-Piraterie bei Kinofilmen lässt nach

Posted in P2P by Ramona on 31. Oktober 2009

Wer so durch die einschlägigen Foren oder Blogs surft hat das schon länger bemerkt, neue Kinofilme gibt es weniger zu laden. Aus der aktuellen „Available for Download“-Studie von OpSec Security geht hervor, dass die Online-Piraterie bei Kinofilmen abnimmt. Weniger als die Hälfte aller aktuellen Kino-Filme sollen demnach als illegale Raubkopie im Netz verfügbar sein.Alles in allem wurden weniger als zehn Prozent der insgesamt beobachteten 158 deutschen Filme als Raubkopie im Netz gefunden. Besonders stark seien hingegen US-amerikanische Produktionen mit über 70 Prozent der verfügbaren Filme vertreten.

via winfuture (THX)

 

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Briten fordern „Three Strikes Out“ europaweit

Posted in Computer, Datenschutz, Gesellschaft, Netzwelt, P2P, Zensur by netzlinks on 29. Oktober 2009

mandelson

Geht es nach dem britischen Wirtschaftsminister Peter Mandelson, wird der Internetzugang von Filesharern nach zwei Verwarnungen blockiert. Die Sperre soll europaweit durchgesetzt werden. Im Kampf gegen den illegalen Download von urheberrechtlich geschütztem Material fordert der britische Wirtschaftsminister strengere Massnahmen. Gegenüber der BBC sagte Lord Mandelson, dass er geschockt gewesen sei, als er erfahren habe, dass „nur einer von zwanzig Downloads in Grossbritannien legal erfolgt“. Die Tatsache, dass es für viele Leute inzwischen selbstverständlich sei, Inhalte gratis aus dem Internet herunterzuladen, sei „moralisch und wirtschaftlich unhaltbar“.

http://futurezone.orf.at/stories/1630495/

Berufungsverfahren von The Pirate Bay verschoben

Posted in International, Netzwelt, P2P by Ramona on 19. Oktober 2009

Das wird doch noch eine längere Geschichte. Das für Mitte November angesetzte Berufungsverfahren gegen die Verantwortlichen des Torrent-Trackers The Pirate Bay wird auf das kommende Jahr verschoben. Zuerst sollen Befangenheitsanträge abschließend geprüft werden, welche die Verteidigung gegen zwei Richterinnen der Berufungskammer gestellt hatte. Das Stockholmer Berufungsgericht Hovsrätten hatte die Anträge zunächst zurückgewiesen, eine Berufung gegen diese Entscheidung aber zugelassen. Damit der Oberste Gerichtshof (Högsta domstolen) über die Befangenheitsanträge entscheiden kann, wird die Verhandlung vertagt.

Zudem sei für die ersten Monate des kommenden Jahres der Terminkalender des Berufungsgericht schon voll, sodass es wohl frühestens im Sommer zur Verhandlung kommen werde. Das kommt den Angeklagten entgegen, die bereits eine Vertagung der Berufungsverhandlung beantragt hatten, die aber abgewiesen wurde.

via Heise (THX)

Filetausch im toten Briefkasten

Posted in International, Netzwelt, P2P by Ramona on 14. Oktober 2009

rapidshare2Viele machen das ja schon ziemlich lange, wie man das ja an der Menge 1-Klick-Link Blogs und Foren sehen kann. Rapidshare-Server laufen den Internet-Tauschbörsen langsam den Rang ab. Die Netzpiraterie stellt die kulturverarbeitende Industrie vor völlig neue und schier unlösbare Probleme. Bisher haben sich viele per P2P an Filmen, Musik usw. bedient. Doch der Datenfluss der Internet-Tauschbörsen ist häufig langsam und wer hier Urheberrechte verletzt, kann leicht entdeckt werden. In diesen virtuellen Tauschringen werden PCs mit Hilfe einer Software weltweit vernetzt, die auch das Kopieren von Dateien zwischen den PCs automatisch abwickelt. Auch in Deutschland wurden schon Tausende dieser Internet-Nutzer mit kostspieligen Abmahnverfahren überzogen, weil sie Urheberrechte verletzt haben.

Die Tauschbörsen waren allerdings nur ein Vorgeschmack auf die Netzpiraterie, die die Medienindustrie jetzt im Internet erlebt. Denn Filme, Musik und Software stehen nun auf Servern zum Abruf bereit, von denen jedermann mit geringem Risiko und maximalem Komfort herunterladen kann. Dieser Albtraum für Urheber hat einen Namen: “Ein-Klick-Hoster”. Die Bedienung ist einfach: Ein Klick zum Hochladen, einer zum herunterladen. Wer eine Monatsgebühr von wenigen Euro bezahlt, kann dies mit maximaler DSL-Geschwindigkeit tun. Für die Ein-Klick-Hoster ist das ein Millionen-Geschäft.

“Von unseren Servern laden zu jeder Tages- und Nachtzeit mehrere Millionen Nutzer gleichzeitig Dateien hoch oder herunter”, sagt Bobby Chang, Chef des weltweit größten Ein-Klick-Hosters “Rapidshare”. Die Rapidshare AG mit Sitz im schweizerischen Städtchen Cham hat sich innerhalb von drei Jahren in die Top 20 der am meisten besuchten Web-Seiten weltweit katapultiert. Rapidshares Internet-Leitungen können pro Sekunde mehrere hundert Gigabit Daten verschicken.

Zur Zeit liegt Rapidshare noch vor ebay.com und amazon.com und etwa gleichauf mit google.de. “Auf unseren Servern befinden sich ständig mehr als 50 Millionen Dateien, die etwa 4,5 Millionen Gigabyte Festplattenspeicher belegen”, sagt Chang, der die Dienstleistung seiner Firma mit dem Postgeheimnis vergleicht. “So wie die Post dürfen auch wir nicht automatisch jeden Inhalt durchsuchen, den unsere Kunden uns anvertrauen”. Eine Kontrolle, was da alles verschickt wird, sei angesichts der schieren Masse nicht möglich: “Wir können keine Uploads kontrollieren – aus technischen und rechtlichen Gründen nicht”, sagt Chang zum Ärger der Inhaber von Urheberrechten.

Seit zwei Jahren prozessiert die GEMA gegen Rapidshare wegen des Vorwurfes, nicht genügend gegen die Verletzung von Urheberrechten zu unternehmen. “Unser Ziel ist es, einen Lizenzvertrag mit Rapidshare zu vereinbaren. Das ist für alle Seiten die optimale Win-Win-Situation”, sagt Wolf und stößt damit bei Rapidshare auf taube Ohren. Doch die Gerichtsverfahren laufen bislang, ohne dass das Unternehmen seine Geschäftspraxis grundlegend ändern musste. Eine endgültige gerichtliche Entscheidung läßt auf sich warten.

Die Vertreter der Urheber tappen bei den Ein-Klick-Hostern in ein rechtliches Vakuum. Denn während ihre Ermittler in konventionellen Tauschbörsen auf eigene Faust einzelne Nutzer über deren IP-Nummer gezielt identifizieren und juristisch verfolgen können, legen die Ein-Klick-Hoster großen Wert auf Diskretion. Bei Rapidshare wird das Sicherheits-Team nur bei eindeutigen Rechtsverstößen aktiv: “Wenn wir Kenntnis davon haben, dass eine Datei die urheberrechtlich geschützt ist, auf Rapidshare öffentlich gemacht wurde, dann löschen wir sie”, erklärt Chang:”Ich werde unseren Usern aber nicht unterstellen, dass sie vorsätzlich Material bei Rapidshare hochladen, um es illegal zu verbreiten”.

Das Dilemma der Ein-Klick-Hoster macht deutlich, dass sich die Verbreitung von digitalen Kopien über die Gerichte kaum mehr stoppen lässt. Grundsätzliches Umdenken ist nötig. Julian Finn fordert deshalb, das Tauschen im Internet nicht mehr zu kriminalisieren. “Geistige Werke wie Bücher, Filme und Musik sind darauf angelegt, dass viele Menschen sie anhören und konsumieren. Es belebt die kulturelle Vielfalt wenn jeder Mensch Zugriff auf möglichst viele solcher Inhalte hat”, sagt Finn.

Er und seine Mitstreiter von der Kampagne Fairsharing glauben, dass eine pauschale Abgabe eine Möglichkeit sein könnte, die Urheber dennoch finanziell zu entschädigen. “Wenn man pro Monat fünf Euro für jeden DSL-Anschluss erhebt und zusätzlich für den Kauf von Computerhardware und MP3-Spielern eine Abgabe von 2,5 Prozent aufschlägt, würden etwa 600 Millionen Euro zusammenkommen”, sagt Finn. So eine “Kultur-Flatrate” könnte den Verlust kompensieren, der den Urhebern durch illegale Kopien entstanden ist.

Die Idee einer Kultur-Flatrate wird bereits bei den Rundfunkgebühren sowie für Computerdrucker und CD-Rohlinge umgesetzt. Mittlerweile gibt es auch die ersten Handy-Tarife, die das unbegrenzte legale Herunterladen von Musik mit einschließen. In Dänemark gibt es solche Angebote auch schon für Festnetz-DSL-Anschlüsse.

Die neue pauschale Internet-Abgabe stößt nun auch bei der GEMA auf offene Ohren. “Jeder, der den Markt kennt, kann eine Kultur-Flatrate nicht grundsätzlich ablehnen”, sagt Alexander Wolf von der GEMA. Die Kultur Flatrate sei nur sehr unkonkret und müsse sehr detailliert ausgestaltet werden.

Mittelfristig wird der Musik-, Film- und Softwareindustrie wohl tatsächlich kaum etwas anderes übrig bleiben, als bei der Durchsetzung des Urheberrechts neue Wege zu beschreiten. Denn selbst wenn Rechteinhaber die Ein-Klick-Hoster mit Hilfe der Gerichte stoppen sollten, wäre auch dieser Erfolg wohl nur von kurzer Dauer. Denn die Netzpiraten werden dann auf eine neue Technik umsteigen – mit der sie der Industrie wieder einen Schritt voraus sind.

via TAZ (THX)

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