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Darf man Videos von YouTube & Co so einfach auf seine Seite einbinden?

Posted in Deutschland, Gesellschaft, Kultur, Netzwelt, Veoh, YouTube by Ramona on 26. November 2009

Was Deutschland betrifft so ist das mit einem klaren Jein zu beantworten. Das hängt von den Nutzungsbedingungen und AGBs des jeweiligen Video-Hosters ab. Die Nutzer solcher Dienste verzichten beim Upload meist auf ein Copyright. Was ist aber wenn jemand z.B. bei YouTube urheberrechtlich geschütztes Material hoch lädt und ich das einbinde? Das ist schon schwieriger zu beantworten. Eigentlich ist das Video von YouTube & Co ein Link, weil das Video ja bei dem Video-Hoster verbleibt. Aber in Deutschland gibt es die Mitstörerhaftung. Und wenn es sich um erkennbares illegales Material handelt, ist es strafbar. Bisher gibt es für Videos noch kein Gerichtsurteil, bei anderen Links allerdings schon. Mehr zum Thema bei iRights.

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Posted in Veoh by netzlinks on 13. Oktober 2009