Wir sind das Internet

Ab 1.3.2010 tritt eine Änderung des TKG in Kraft

Posted in Deutschland, Netzwelt by Peter Silie on 28. Februar 2010

Ab dem 01.03.2010 tritt eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Dabei werden die Informationspflichten für die Verwender von Shared-Cost-Service-Nummern (01805 Nummern) erweitert. Die Nummern werden von vielen Händlern verwendet um den Lohn des Personals der Hotline zu finanzieren. Teilweise sogar um Kunden bewusst vor einem Anruf abzuschrecken. Was so ein Anruf kosten kann, legt die Bundesnetzagentur fest. Das galt jedoch nur für Anrufe aus dem Festnetz. Wer mit dem Handy anrief, erlebt nach Erhalt der Rechnung oft sein blaues Wunder. Die Kosten waren erheblich höher. Jetzt soll sich das ändern.

Was ändert sich zum 01.03.2010?
Die 01805-Nummern hießen bis jetzt “Geteilte-Kosten-Dienste”. Ab 01.03.2010 lautet die neue offizielle Bezeichnung  „Service-Dienste“. Anhand der Ziffer, die nach der 0180 Vorwahl kommt, wird festgelegt, wie viel der Anruf kostet. Bisher reichte folgender Hinweis:

„Der Anruf kostet 14 ct/min aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkpreise können abweichen“

Damit ist nun Schluss. Der Verwender muss deutlich auf die neuen Mobilfunkhöchstpreise hinweisen. Diese wurden von der Bundesnetzagentur einheitlich auf 42 ct/min alle Nummern festgesetzt. Der neue Hinweis lautet also:

Der Anruf kostet 14 ct/min aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkhöchstpreis: 42 ct/min.“

Ordnungswidrig handelt bereits, wer entgegen § 66a Satz 1, 2, 5, 6, 7 eine Angabe nicht, unvollständig oder falsch macht. Bei Verstößen drohen gem. § 149 Abs. 2 TKG bis zu 100.000 EUR Bußgeld sowie eine kostenpflichtige Abmahnung durch den Mitbewerber.

Zündende Briefe von den Braunen

Posted in Datenschutz, Deutschland, Gesellschaft by Ramona on 28. Februar 2010

So richtig haben offenbar die Neonazis die Niederlage am 13.1.2010 in Dresden nicht weggesteckt. Die Neonazis machten sich die Mühe, die Briefe persönlich in die Briefkästen der EmpfängerInnen einzuwerfen. Auf den Zetteln steht „… dein Leben interessiert uns brennend …“, beigelegt ist ein Streichholz. Die so Angeschriebenen lassen sich von dieser Drohgebärde jedoch nicht einschüchtern. „Wenn die Nazis nächstes Jahr erneut in Dresden laufen wollen, werde ich wieder dabei sein“, sagte Stefan Liebich der taz. Der Berliner Bundestagsabgeordnete der Linkspartei hatte am vergangenen Montag Post erhalten. Der an Liebich gerichtete Brief eines „Kommandos 13. Februar“ war an die Geschäftsstelle der Linkspartei in Berlin-Pankow geschickt worden. So ganz neu sind solche Drohaktionen gab es aber schon öfter. Der Staatsschutz soll angeblich ermitteln.

Great Britain is watching you

Posted in Datenschutz, International by Ramona on 28. Februar 2010

Kein Land hat mit dem Überwachungsstaat so ernst gemacht wie Großbritannien: Auf je 13 Einwohner kommt hier eine Kamera. Mehr Sicherheit bedeutet dies jedoch nicht. Denn es fehlt an Personal, um all die Bildschirme im Blick zu behalten. Die Konsequenz: noch mehr Kameras. Annette Dittert berichtet auf dem ARD-Blog: London Calling. Das Video kann man nur dort sehen.

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Guten Morgen!

Posted in Gesellschaft, Kultur, YouTube by Ramona on 28. Februar 2010

Nachtrag: Lammert wirft Linke aus dem Bundestag

Posted in Deutschland by Ramona on 27. Februar 2010

Nun gibt es auch ein Video von dem Eklat, denn die Linke hatte die Plakate eigentlich schnell herunter genommen. Parlamentspräsident Lammert hat mehrere Mitglieder der Linken des Plenums verwiesen. Die Fraktion verließ geschlossen den Saal. Die Abgeordneten hatten mit Plakaten gegen die Afghanistan-Mission der Bundeswehr protestiert. Darauf standen die Namen der Opfer des Luftangriffs bei Kunduz. Rund 50 der insgesamt 76 Abgeordneten der Linksfraktion protestierten mit Plakaten gegen den Afghanistan-Einsatz. Daraufhin verwies Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) die Abgeordneten aus dem Sitzungssaal. Die Linke verließ geschlossen den Raum. Die Politiker der Linken waren geschlossen von ihren Plätzen aufgestanden. Sie hielten Dutzende Plakate mit Namen und Alter von Opfern der tödlichen Luftangriffe Anfang September bei Kunduz hoch.


Mit der Aktion habe die Linke dagegen protestieren wollen, dass es bislang im Bundestag kein offizielles Gedenken an die Opfer des Luftschlages gegeben habe, sagte Dagmar Enkelmann, Parlamentarische Geschäftsführerin der Linksfraktion. Den Genossen sei bewusst gewesen, dass sie mit der Aktion gegen die Geschäftsordnung des Bundestages verstoßen würden. „Aber manchmal muss man auch solche Wege gehen“, sagte Enkelmann. Den Verweis durch Lammert halte sie für „überzogen“. Die Aktion sei „ein Gedenken an die Opfer des Bombenangriffs“ gewesen, sagte Fraktionssprecher Michael Schlick.


Microsoft Global Criminal Compliance Handbook

Posted in Datenschutz, International by Ramona on 27. Februar 2010

So ganz neu ist das geleakte Handbuch (PDF) nicht, aber nun hat es auch die gedruckte Presse entdeckt. Microsoft hatte sich schon immer für die Daten seiner Kunden interessiert, daher verwundert es auch nicht dass sie diese an die Polizei weitergeben, falls gewünscht.

Guten Morgen!

Posted in Kultur, YouTube by Ramona on 27. Februar 2010

ZZ Top – Sharp Dressed Man

Bundestag: Linksfraktion ausgeschlossen

Posted in Deutschland by Ramona on 26. Februar 2010

Bei der Bundestagsdebatte zum Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr ist es heute am Freitag wurde die Linksfraktion ausgeschlossen, weil sie Plakate mit Namen von afghnaischen Opfern hoch hielt. Auch von der Abstimmung über das Mandat ist die Linksfraktion ausgeschlossen worden. Das sagte der Sprecher der Linksfraktion, Hendrik Thalheim: „Der Ausschluss betrifft die Sitzung heute. Das heißt: alle Tagesordnungspunkte und auch die Abstimmung.“  So bleiben die Kriegsbefürworter ungestört unter sich.

Die Hamburger Forderungen nach einem gläsernen Internet

Posted in Datenschutz, Deutschland, Netzwelt by Ramona on 26. Februar 2010

Das Oberlandesgericht Hamburg hat mit Urteil vom 30.9.2009 – 5 U 111/08 (nicht rechtskräftig, Revision anhängig unter I ZR 177/09) zu dem anonymen Internet-Veröffentlichungsdienst Rapidshare entschieden:

Orientierungssatz 4: Ein Geschäftsmodell, das auf Grund seiner Struktur durch die Möglichkeit des anonymen Hochladens in Pakete zerlegter, gepackter und mit Kennwort gegen den Zugriff geschützter Dateien der massenhaften Begehung von Urheberrechtsverletzungen wissentlich Vorschub leistet, kann von der Rechtsordnung nicht gebilligt werden. Die vom BGH zum Schutze des Dienstbetreibers vorgesehenen Begrenzungen von Prüfungspflichten greifen insbesondere nicht ein, wenn der Betreiber ihm zumutbare und naheliegende Möglichkeiten, die Identität des Nutzers zum Nachweis einer etwaigen Wiederholungshandlung festzustellen, willentlich und systematisch ungenutzt lässt (Bestätigung von HansOLG NJOZ 2008, 4927 – Rapidshare).

Orientierungssatz 5: Lässt der Betreiber eines Sharehosting-Dienstes in Kenntnis begangener Urheberrechtsverletzungen weiterhin einschränkungslos eine anonyme Nutzung seines Dienstes zu, kann er sich zur Vermeidung seiner Verantwortlichkeit als Störer unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr auf eine ansonsten gegebenenfalls bestehende Unzumutbarkeit umfangreicher Prüfungspflichten berufen (Bestätigung von HansOLG NJOZ 2008, 4927 – Rapidshare).

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Deutschland: Ordnung muss sein

Posted in Deutschland, Ratatouille by Ramona on 26. Februar 2010

„Das darf doch wohl nicht wahr sein…“, betitelt N3 diesen Bericht: Obwohl die Stadt Gifhorn (Niedersachsen) den Schneemassen in der Stadt nicht Herr wird und aktuell starke Defizite bei der Schneeräumung hat, schickt das dortige Ordnungsamt Politessen mit einem Maßband durch die Straßen, damit auf den Millimeter genau nachgemessen werden kann, ob zwischen geparkten Autos und der gegenüberliegenden Bordsteinkante (oder sogar Schneekante) ein Mindestabstand von 3 m eingehalten wird. Wenn nicht, setzt es „Knöllchen“. Ein klassisches Beispiel, wie sehr in Deutschland der Amtsschimmel wiehert….

Libyen: Dschihad gegen die Schweiz

Posted in International, Schweiz by Ramona on 26. Februar 2010

In einer Rede in Bengasi verurteilte Gaddafi am Donnerstag die Volksabstimmung in der Schweiz vom vergangenen Jahr. „Der ungläubigen und abtrünnigen Schweiz, die die Häuser Allahs zerstört, muss mit allen Mitteln der Dschihad erklärt werden“, sagte er anlässlich eines Gedenktages an die Geburt des Propheten Mohammed. Jeder Muslime, der mit der Schweiz Geschäfte mache, sei ein „Ungläubiger“, der sich gegen den Islam stelle. Ein Dschihad gegen die Alpenrepublik sei kein Terrorismus. Das Außenministerium in Bern wollte sich am Abend nicht zu dem Aufruf äußern. Die Beziehungen zwischen Libyen und der Schweiz gelten als zerrüttet, seit im Juli 2008 ein Sohn Gaddafis in Genf vorübergehend festgenommen worden war. Der Streit zwischen der Schweiz und Libyen eskaliert immer mehr.

Unser Geldsystem – Ein System mit Verfallsdatum

Posted in Gesellschaft, International, YouTube by netzlinks on 25. Februar 2010

So funktioniert die Geldwäsche in der EU

Posted in International, Netzwelt by Ramona on 25. Februar 2010

…oder wie werde ich an einem Tag zu Euro-Millionär?

Staatsverschuldung mal einfach erklärt

Posted in Deutschland, Ratatouille by Ramona on 25. Februar 2010

Neues aus der Anstalt: Herr Pelzig erklärt uns die Staatverschuldung – so versteht es jeder!

Heute schon schwarz gesurft?

Posted in Deutschland, Netzwelt by Ramona on 25. Februar 2010

Stell dir vor du sitzt in einem Auto oder wo auch immer mit deinem Netbook und bist im Internet, was kann da passieren? Das durfte jemand hautnah erleben: Plötzlich stehen da zwei Polizisten und fragen ihn was er da macht. Er sagst das er im Netz surft. Man nimmt seine Personalien auf, die beiden Polizisten telefonieren mit dem Staatsanwalt und gehen weiter. Vier Wochen später gibt es eine Ladung zum Verhör bei der Polizei. Der Vorgeladene verweigert die Aussage, wahrscheinlich war ihn die Sache zu blöd. Das Ergebnis war eine Hausdurchsuchung und die Beschlagnahme des Netbooks. Und besonders kurios an der Sache ist, dass man nicht mal sagen kann um welches Wlan es sich handelte und wer der „Berechtigte“ ist. Normalerweise gibt es zuvor eine Anzeige von demjenigen der sein Wlan offen gelassen hat und bemerkte dass sich da jemand eingebucht hat.

Es gibt allerdings auch Wlan-Zugänge die bewusst offen sind und davon gibt es in meiner Stadt einige. Und da urteilen Gerichte, besonders bei Urheberrechtsverletzungen, völlig anders. Da greift dann plötzlich die Störerhaftung und der Anschlussinhaber ist der Böse. Zumal das alles rechtlich ziemlich unklar ist, denn der für diese Sache angewandte Paragraf scheint nicht sehr geeignet. Mein erstes Netbook hatte auch die Angewohnheit sich das nächstbeste Wlan zu nehmen, wenn es offen ist. Das hatt ich nicht immer gleich bemerkt. Mehr Information findet man bei RA Ferner.