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Künstliche Vagina als Argument für die Vorratsdatenspeicherung?

Posted in Deutschland, Gesellschaft, Netzwelt, Ratatouille by Ramona on 13. April 2010

Ein Argument eines Abgeordneten für die Vorratsdatenspeicherung auf Abgeordnetenwatch:

Ich nenne Ihnen mal ein konkretes und reales Beispiel: Auf meinen Namen wurde vor ca. einem Jahr über das Internet bei einem recht bekannten Flensburger Erotik-Versand eine künstliche Vagina bestellt, über deren Eintreffen in meiner Privatwohnung ich sehr überrascht war. Ist es legitim, herausfinden zu wollen, ob der Besteller identifiziert werden kann? Ich meine: Ja. Das Versandhaus, das die Ware zurücknehmen musste, wurde finanziell geschädigt und ich belästigt. Zumindest zu versuchen, den Bestellungs-Urheber zu identifizieren, sah das Gesetz vor. Das Bundesverfassungsgericht sieht das anders.

Ja, ja diese bösen Richter 🙂

4 Antworten

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  1. FetteMama said, on 11. September 2011 at 13:41

    Vielleicht hatte er ja einen künstlichen Anus bestellt und war dann peinlich berührt ob des falsch gelieferten Artikel. Weiss man es? Natürlich nicht =)

  2. neglectable said, on 13. April 2010 at 13:59

    Tja, zu wissen, daß man Pakete an der Haustüre auch ablehnen kann, spart Ärger, Kosten und sogar unsinnige Vorratsdatenspeicherungsgesetze.

    • Ramona said, on 13. April 2010 at 14:18

      Hey, das ist ein Politiker und diese Berufsgruppe scheint recht wenig zu wissen 🙂


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