Künstliche Vagina als Argument für die Vorratsdatenspeicherung?
Ein Argument eines Abgeordneten für die Vorratsdatenspeicherung auf Abgeordnetenwatch:
Ich nenne Ihnen mal ein konkretes und reales Beispiel: Auf meinen Namen wurde vor ca. einem Jahr über das Internet bei einem recht bekannten Flensburger Erotik-Versand eine künstliche Vagina bestellt, über deren Eintreffen in meiner Privatwohnung ich sehr überrascht war. Ist es legitim, herausfinden zu wollen, ob der Besteller identifiziert werden kann? Ich meine: Ja. Das Versandhaus, das die Ware zurücknehmen musste, wurde finanziell geschädigt und ich belästigt. Zumindest zu versuchen, den Bestellungs-Urheber zu identifizieren, sah das Gesetz vor. Das Bundesverfassungsgericht sieht das anders.
Ja, ja diese bösen Richter 🙂
Vielleicht hatte er ja einen künstlichen Anus bestellt und war dann peinlich berührt ob des falsch gelieferten Artikel. Weiss man es? Natürlich nicht =)
Tja, zu wissen, daß man Pakete an der Haustüre auch ablehnen kann, spart Ärger, Kosten und sogar unsinnige Vorratsdatenspeicherungsgesetze.
Hey, das ist ein Politiker und diese Berufsgruppe scheint recht wenig zu wissen 🙂
Eines scheint vor allem zu fehlen, die Lebenserfahrung.