Wir sind das Internet

Die Stadt Mannheim beansprucht Twitter-Account

Posted in Deutschland, Gesellschaft, Netzwelt by Ramona on 23. Januar 2010

Heise meldet:

Die Stadt Mannheim hat den Unternehmer Mark Zondler per strafbewehrter Unterlassungserklärung aufgefordert (PDF ), die Nutzung seines Twitter-Accounts namens „Mannheim“ zu unterlassen und diesen den Stadtvätern von Mannheim zu übergeben. Nach Ablauf der Frist bis zum 10 Februar, droht Zondler eine Klage.

Das ist nicht gerade ein privater Twitter Account. Ein neuer Fall von Abwahnwahn? Die Heise-Leser sind darin fast einig und sagen JA. Ich bin mir da nicht so sicher. Städte- und Ortsnamen sind Namens- und Markenrechtlich geschützt, auch ohne Eintrag beim Deutschen Patent. und Markenamt. Mannheim kann man nicht so ohne weiteres in der Öffentlichkeit verwenden. Einen Twitter-Account abzumahnen hat schon eine neue Dimension.

Herr Zondler will ja den Rechtsweg beschreiten. Einmal sehen was dabei heraus kommt. Das Internet ein rechtsfreier Raum? Bestimmt nicht, jeder Benutzer muss aufpassen dass er gegen kein Namensrecht, Urherberrecht oder Markenrecht verstößt, darauf  muss er wenn sich auf der Straße bewegt bestimmt nicht tun. Spötter sagen dass man die Stadt Mannheim würde kaum jemand kennen, wenn es dort nicht Joy Fleming geben würde.

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Einstweilige Verfügung gegen Blogger abgewehrt

Posted in Deutschland, Gesellschaft, Netzwelt by Ramona on 15. Januar 2010

Neu ist ja so ein Vorgang nicht. Eine Fotografin lässt einen Blogger abmahnen weil der eines ihrer Bilder auf seinem Blog zeigt und nutzt. Nur dieser Blogger unterschreibt keine Unterlassungserklärung und zahlt auch nicht die Anwaltsgebühren. Nun versuchte die Fotografin vor dem AG in Berlin-Charlottenburg eine einstweilige Verfügung gegen den Blogger zu bekommen. Dies lehnte die Richterin ab. Warum?

Das Foto wurde vor 11 Jahren gemacht und das Motiv war Frau Sarah Wagenknecht, Die Linke. Und Sarah hatte mal dieses Foto zum Download freigegeben, natürlich wegen eines Wahlkampfs. Es gibt also tausende Kopien, welche Frau Paris (die Fotografin) abmahnen könnte. Aber kleine Blogger sind scheinbar die leichteren Opfer wenn man ein wenig Geld benötigt. Frau Paris steht nun der Weg der Klage offen. Ob sie das macht und ob es zu dem gleichen Urteil kommt wissen wir nicht.

Leichtsinnig ist der Blogger schon ein wenig, er veröffentlicht die Schreiben des Gerichts als Foto, was Gerichte gar nicht gerne sehen und er hat Werbung auf seinem Blog, was von Gerichten oft als kommerziell gewertet wird und es bei UrhG-Verstößen nachteilig ist weil man sich vermutlich mit so einem Foto bereichern wollte. So denken halt Juristen. Die Korken würde ich erst einmal in der Flasche belassen.

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Im Zivilrecht ist alles anders

Posted in Deutschland, Gesellschaft, Netzwelt, P2P by Ramona on 9. Januar 2010

Für viel Wind hat im Blätterwald und auf Blogs ein Urteil des OLG Köln (PDF) gegen eine Mutter aus Bayern gesorgt. Udo Vetter suggerierte Stasi-Methoden und sorgte für viele Leser auf seinem Blog. Das Urteil mag auf dem ersten Blick unverständlich erscheinen, das aber ist Zivilrecht und keine Strafrecht. Da gibt es kein Zeugnisverweigerungsrecht. Wenn man also niemand benennen kann oder will der diesen Urheberrechtsverstoß begangen hat, dann haftet man als Anschlussinhaber. Das erscheint ähnlich ungerecht wie ein anderer Fall, über den ich berichtete.

Auch habe die Anschlussinhaberin nicht erläutert, ob hinreichende
technische Sicherungen an ihrem Computer eingerichtet gewesen
seien, wie etwa eine Firewall, die einen Download hätte verhindern
können, oder die Einrichtung von Benutzerkonten mit beschränkten
Rechten. Die Mutter der beiden Jungen habe im Prozess auch nicht
deutlich machen können, dass sie ihren elterlichen Kontrollpflichten
nachgekommen sei. Das bloße Verbot, keine Musik aus dem Internet
downzuloaden und an Internet-Tauschbörsen teilzunehmen, genüge zur
Vermeidung von Rechtsverletzungen durch die Kinder nicht, wenn dies
praktisch nicht überwacht und den Kindern freie Hand gelassen werde.
Daher sei die Anschlussinhaberin letztlich als verantwortlich anzusehen
und hafte für die Urheberrechtsverletzungen.

Dieser Passus erscheint mir allerdings sehr fern von der Realität. Ich gehe davon aus dass 80% der Inhaber von privaten Internetzugängen diese Vorgabe nicht erfüllen können weil es an technischen Wissen mangelt. P2P-Programme nutzen ofmals keine festen Ports und benötigen auch oft auch keine freigegeben Ports auf einer Firewall. Ein bloßes Verbot reicht bei Kindern nicht aus? Also muss die Mutter ständig neben ihren ihren Kindern sitzen, wenn diese im Internet sind? Oftmals kennen sich aber diese Kinder besser damit aus als ihre Eltern.

Aber immerhin hat das OLG die Kosten der Abmahnung halbiert, dafür gibt es aber die Prozesskosten des OLG.

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Abmahnwahn 2009 in Deutschland

Posted in Deutschland, Netzwelt by Ramona on 8. Januar 2010

Eine Userin von Abmahnwahn-Dreipage.de hat eine Statistik zu den Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen für das Jahr 2009 veröffentlicht, diese kann man als PDF herunterladen. In wieweit diese Zahlen stimmen vermag ich nicht zu sagen. Auf jeden Fall scheinen sich die Zahlen gegenüber 2008 fast verdoppelt zu haben. 2009 soll es 453.000 Abmahnungen gegeben haben mit einem Wert von 290 Millionen Euro. 159 Rechteinhaber sollen abgemahnt haben.

„Abmahnkönig“ ist die Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH und die für sie tätigen Rechtsanwaltskanzleien:
1. Kornmeier & Partner - One-Song-Abmahner 70.950 Abmahnungen 2009 / Einnahmen: 31,93 Millionen Euro
2. Denecke, von Haxthausen (ehemals: von Kenne) - One-Song-Abmahner 42.160 Abmahnungen 2009 / Einnahmen: 20,24 Millionen Euro
3. Graf von Westphalen - One-Song -und Pornoabmahner 18.130 Abmahnungen 2009 / Einnahmen: 8,70 Millionen Euro
4. Schalast - One-Song-Abmahner 6.400 Abmahnungen 2009 / Einnahmen: 3,07 Millionen Euro
5. U+C Rechtsanwälte - Pornoabmahner 23.460 Abmahnungen 2009 / Einnahmen: 15,25 Millionen Euro

Aber wie schon erwähnt, sind diese Zahlen mit Vorsicht zu genießen.

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Petition: Schuldrecht – Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes vom 10.11.2009

Posted in Deutschland, Netzwelt by Ramona on 27. November 2009

 

Christian Hayungs - http://www.hayungs.de/

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlose Vorstufe bedürfen.

Begründung

Abmahnungen im Internet sollen in Zukunft eine für den beklagten kostenlose Vorstufe bekommen.
Der Abmahner soll mit dem Beklagten in Kontakt treten und diesem seinen Abmahngrund mitteilen und diesem so eine Möglichkeit geben um diesen möglichen Verstoß innerhalb von einer Frist zu beseitigen.

Die Petition kann noch bis zum 05.01.2010 mitgezeichnet werden. Ich hoffe daran beteiligen sich einige unserer Leser.

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Augsburg mahnt Bürger ab (3. Update)

Posted in Deutschland, Gesellschaft, Netzwelt by Ramona on 27. November 2009

Heute um 15 Uhr findet eine öffentlichen Sitzung in Augsburg statt, die eventuell Aufklärung zu der Abmahnung bringt, auch wenn man die Abmahnung zurückgezogen hat. Es liegt sicherlich an dem deutschen Abmahnrecht das in Deutschland die Blogosphäre wenig Wachstum verzeichnet. Wer möchte schon freiwillig dieses Kostenrisiko eingehen? Und der sicher gewollte Nebeneffekt ist die Einschränkung des freien Wortes.

3. Update:

Ein Augenzeige berichtet von der heutigen öffentlichen Sitzung im Augsburger Rathaus:

[…] die öffentliche sitzung fand im plenarsaal im ersten stock statt.auf anfrage (die stümperhaft rübergebracht wurde) erwiderte Gribl mit dem selben abgesonderten (auswendig gelernten) Mist, den er auch in der augsburger allgemeinen übergeben hatte. also das alles rechtlich ok war und dass er auf die bürger zugehen würde … etc.[…]

Danke, Martin! :)

Also das gleiche was OB Gribl schon in einer Erklärung auf augsburg.de geschrieben hat…

BTW. augsburgR.de ist nun in Berlin registriert.

 

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Anwaltskanzlei mahnt bloggenden Anwalt ab

Posted in Deutschland, Gesellschaft, Netzwelt, P2P by Ramona on 26. November 2009

Bloggen ist in Deutschland sehr gefährlich, es kann durchaus eine Existenz ruinieren. Es geht um einen Streitwert von 250.000 Euro und Auftraggeber der Kanzlei ist Herr Rechtsanwalt Dr. Udo Kornmeier und die Kanzlei Kornmeier & Partner. Und abgemahnt wird Thomas Stadler, Fachanwalt für IT- Recht und für Gewerblichen Rechtsschutz. Es geht um den Artikel „Filesharing-Abmahnungen: DigiProtect und Kornmeier – eine juristische Analyse“ sowie ein Interview, das er dem Sender Radio Fritz am 21.11.09 gegeben hatte.

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Augsburg mahnt Bürger ab (Update)

Posted in Deutschland, Gesellschaft, Netzwelt by Ramona on 25. November 2009

Der Augsburger Oberbürgermeister Gribl hatte gestern entschieden das es nun doch keine Abmahnung geben soll. Die Proteste waren wohl zu heftig. Es gibt auch eine ePetition gegen den Abmahnwahn, aber was man von dem demokratischen Feigenblatt „ePetition“ halten kann, hatte Frau von der Leyen schon so sinngemäß beschrieben; „Das ist ja nur ein Klick…“.

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Augsburg mahnt Bürger ab

Posted in Deutschland, Gesellschaft, Netzwelt by Ramona on 24. November 2009

Vielleicht hat man es schon gelesen: Der Abmahnwahn mal auf schwäbisch. Die Stadt Augsburg hat einen Blogger per Anwalt abmahnen lassen, weil er die Internetadresse augsburgr.de registriert hatte. Besonders pikant: Der 25-Jährige hatte zuvor extra um Erlaubnis gefragt.

Das ist schon absurd. Vor über 15 Jahren wurde die Domain berlinet.de eingetragen. Das Land und die Stadt Berlin hatte ich daran nicht gestört. Nur der damalige Besitzer von berlin.net wollte ein wenig Stress machen. Daraufhin hatten wir den Namen und das Markenrecht beim Patentamt schützen lassen. Berlin.net ist inzwischen in Hong Kong. Ich kann da nur vermuten das gegen den deutschen Besitzer von Seiten Berlins vorgegangen wurde. Gegen augsburger-allgemeine.de wird man wohl nicht vorgehen, denn die haben sich bestimmt das Markenrecht gesichert.

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Der Abmahnwahn in Deutschland

Posted in Deutschland, Gesellschaft, Netzwelt by Ramona on 17. November 2009

Das es sich um ein neues Geschäftsmodell beim Abmahnwahn handelt wurde ja schon immer vermutete, seit sich Frau Redselig verplappert hatte.  Nun ist (bei WikiLeaks und gulli.com) nämlich – endlich – ein Dokument aufgetaucht, welches das fragwürdige Fundament ihres Geschäftsmodells zu belegen scheint – zumindest, was die ja immer in stattlicher Höhe geltend gemachten Anwaltskosten betrifft.

Der IT-Experte Rechtsanwalt Thomas Stadler hat das genauer unter die Lupe genommen:

Abschließend noch ein Schwenk vom Konkreten zum Allgemeinen. Derartige „Geschäftsmodelle“ wie sie von Digiprotect und der Kanzlei Kornmeier praktiziert werden, sind nur deshalb möglich, weil der Gesetzgeber durch eine Neuregelung des Urheberrechts einen fragwürdigen Auskunftsanspruch (§ 101 Abs. 9, Abs. 2 UrhG) geschaffen hat, dem einige Gerichte, insbesondere das Landgericht Köln, im Wege automatisierter Massenverfahren nachkommen.

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Eine IP-Adresse reicht nicht als Beweis für eine Urheberrechtsverletzung

Posted in Deutschland, Kultur, Netzwelt by Ramona on 14. November 2009

Jedenfalls nicht für das Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2-18 O 162/09). Andere Gerichte sehen das aber meist weniger eng. Es war eine Abmahnung von vielen, wie sie werktäglich versendet werden. Die Firma Digiprotect stellte die IP-Adresse fest, unter der das Musikstück „Hard To Say I’m Sorry 2k9“ in einer Tauschbörse zu finden war. Ein Anwalt beschaffte sich im Auftrag des Labels Kontor Records vom Internetprovider die zugehörigen Verbindungsdaten der mutmaßlichen Anschlussinhaberin. Ihr schickte der Anwalt eine strafbewehrte Abmahnung ins Haus. Die Anschlussinhaberin und bestritt alle Vorwürfe. Im ersten Verfahren verlor die Anschlußinhaberin, Sie ging in Berufung. Sie leistete eine eidesstattliche Versicherung das sie das Musikstück niemals im Internet angeboten hat. Ihr Widerspruch war erfolgreich.

Die von den Klägern vorgelegten Beweise – die Ausdrucke aus der Tauschbörse – nicht ausreichend seien, damit „die Zuordnung der festgestellten IP-Adressen zu der in Anspruch genommenen Antragsgegnerin lückenlos nachvollzogen werden kann“. Die vom Kläger-Anwalt vorgelegte „Auflistung, deren Aussteller nicht erkennbar ist“, sei kein ausreichender Beweis für die Vorwürfe. Der Kläger hätte dazu schon eine eidesstattliche Versicherung des Providers vorlegen müssen, „was nicht der Fall war“.

 

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Katja G. lässt Blogger abmahnen

Posted in Deutschland, Gesellschaft by Ramona on 11. November 2009

Den Bloggern wird nunmehr per Brief eines Düsseldorfer Anwalts vorgeworfen, sie hätten fälschlicherweise behauptet, Katja Günther sei strafrechtlich belangt worden. Hierfür sollen sie nunmehr eine Unterlassungserklärung abgeben und Anwaltskosten von insgesamt 891,31 Euro zahlen. Denn das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Anwältin sei tangiert, wie der Anwalt mitteilt.

Was war geschehen? Blogger hatten eine Pressemeldung einer Verbraucherzentrale bzw. deren Überschrift zitieren. Selbst bei einem Zitat einer  Pressemitteilungen haftet man wenn diese nicht rechtlich einwandfrei ist. Was bedeutet das man als Blogger studierter Jurist sein sollte, denn Unwissenheit schützt ja bekanntlich nicht. weiter lesen…

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Die Textdiebe treiben ihr Unwesen

Posted in Deutschland, Gesellschaft, Kultur, Netzwelt by Ramona on 9. November 2009

Und deshalb wird Jagd auf Textdiebe gemacht die zum Beispiel ungefragt aus fremden Texten zitieren. Dabei ist es völlig unerheblich ob sie das aus kommerziellen Gründen machen oder ob sie nur auf einen Artikel hinweisen wollen der ihnen vielleicht sogar gefallen hat, was sie mit dem Zitat verdeutlichen wollten. Darf ich nun überhaupt noch aus aus meinem Gedächtnis heraus zitieren wenn was gelesen habe, was vielleicht auch andere Menschen interessieren könnte? Wahrscheinlich nicht, denn es gibt ja das geistige Eigentum. Wer bekommt eigentlich das geistige Eigentum nach dem Tode des Autors? Ach ja, der Rechteinhaber, wer immer das auch ist, der wird mich dann schon abmahnen lassen.

Zur Jagd verwendet man eine Software von einer Firma welche ein All-In-One Paket zum Aufspüren von Textdieben anbietet. Die kümmern um die Suche nach dem Diebesgut, um den Anwalt usw. Das kostet kein Geld für den Autor des Textes und bringt ihm im Erfolgsfall sogar noch ein nettes Sümmchen ein. Davon macht im Augenblick die Nachrichtenagentur AFP Gebrauch, die auch in Archiven suchen lässt, um diese kriminellen Textdiebe auch für frühere Vergehen zu bestrafen. Man wird garantiert fündig.

Manch einer wundert sich das er den gleichen Artikel Wort für Wort in verschiedenen Zeitungen oder auf deren Portalen findet. Das ist natürlich kein Textdiebstahl, denn die Verlage haben ein Abonnement mit einer Nachrichtenagentur und verwenden den Text von der Agentur ohne Bearbeitung für sich selbst, meist sogar mit einem Hinweis woher der Text stammt und meist im Internet ohne Link.Verweis. Dieses Geschäftsmodell wird bei der Netzzeitung.de ab 2010 das einzige sein was es dort noch gibt und man wird dort die Journalisten entlassen. Suchen Journalisten nicht selbst im Internet nach dem was sie für ihren Text verwerten können? Achten sie da immer das geistige Eigentum? Nutzen sie da nicht auch Wikipedia und beachten sie die Lizenz?

Und wenn man Abmahnung angeblich nicht versendet um sich nicht zu bereichern, warum nimmt man dann nicht das das Abmahnververfahren nach § 97a UrhG?

(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.

Wer von einem nicht kommerziellen Blogger für ein Zitat aus seinem Text eine vierstellige Summe abmahnt handelt aus niederen Beweggründen.

Und wie das nun alles rechtlich aus? Das Thema Urheberrecht ist komplex und man sollte das Buch Urheberrechtsfibel – nicht nur für Piraten von Klaus Graf gelesen haben, wenn man bloggt. Das gibt es auch kostenlos als PDF.

 

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Deutschland: Frau „Redselig“

Posted in Deutschland, Gesellschaft, Kultur by Ramona on 6. November 2009

Man erinnert sich vielleicht noch an diese nette freie Journalistin welche einen nicht kommerziellen Blogger wegen Zitate mit genau 1.695 Zeichen aus einen ihrer Artikel abmahnen ließ. Mit 1.695 Zeichen lag dieser Blogger unter der VG-Wortschwelle für eigene Texte von 1.800 Zeichen. Frau „Redselig“ hatte dazu den den Dienst TextGuard genutzt, dessen Verträge mit den Autoren nach Aussagen des Geschäftsführers von TextGuard der Geheimhaltung unterliegen. Frau „Redselig“ hatte aber ziemlich offen über den Vertrag geredet. Das fand TextGuard gar nicht so toll, wie Peter Mühlbauer berichte und auch RA Udo Vetter ist der auch der Meinung „Vielleicht hat er (der Geschäftsführer von TextGuard) ja den Mumm, die Journalistin deswegen juristisch zu belangen.“.

Das würde dem Abmahnwahn die Grenzen zeigen.

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Deutschland: Bei Abmahnung muss man zahlen

Posted in Computer, Deutschland, Gesellschaft, Netzwelt, P2P by Ramona on 2. November 2009

Kommt eine Abmahnung ins Haus geflattert dann muss man zahlen. Lässt man es auf einen Prozess ankommen, so wird man fast immer verlieren. Weil bei Abmahnungen nicht die Unschuldsvermutung greift, muss man beweisen das man unschuldig ist was einer Privatperson vor Gericht so gut wie gar nicht gelingt. Und so ein Prozess kann schon so einige tausend Euro kosten, so dass die meisten Abgemahnten, ob nun berechtigt oder oft auch unberechtigt, lieber einige hundert Euro bezahlen. Dieses System ist eine Lizenz zum Gelddrucken, wie auch ein Rentner-Ehepaar feststellen musste.

Ahnungslos sitzt die Geburtsgesellschaft am Kaffeetisch. Während Bernd und Angelika D. vergnügt mit den Gästen plaudern, passieren auf dem Computer des Rentner-Ehepaars komische Dinge. Davon erfährt das Ehepaar erst ein halbes Jahr später, als Post einer Anwaltskanzlei ins Haus flattert. Der Vorwurf: Das Ehepaar habe einen Musiktitel im Internet zum Tausch angeboten und soll nun 450 Euro für eine strafbewährte Unterlassungserklärung bezahlen. Das Ehepaar ist sich sicher: „Das haben wir nicht getan, derartige Musik existiert gar nicht in unserem Haushalt! Die sollen uns das erst einmal beweisen!“ Irrtum: Die Familie muss nun selbst beweisen, dass sie unschuldig ist.

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