Erstes Filesharing-Urteil in der Schweiz
Der reine Download von Musiktiteln oder Filmen aus dem Internet ist in der Schweiz legal, ebenso wie das Kopieren von DVDs oder CDs zu privaten Zwecken. Wer allerdings P2P-Tauschbörsen benutzt, der macht sich strafbar (auch bei Unwissenheit), weil man mit solcher P2P-Software die heruntergeladenen Daten auch wieder selbst anbietet. Wer von so genannten 1-Chlick-Hostern etwas lädt, der macht das legal und das ist sicher auch einer der Gründe warum Rapidshare von Deutschland nach Cham/Schweiz umsiedelte.
Eine junge Frau nutzte aber eine P2P-Tauschbörse und wurde deshalb in Locarnese zu einer Haftstrafe von 30 Tagessätzen auf zwei Jahre Bewährung und zur Zahlung einer Geldbusse von 400 Franken verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig, weil sie keinen Einspruch auf den Strafbefehl von Staatsanwalt Amos Pagnamenta einlegte. Angezeigt wurde die Frau in Locarnese von der IFPI, das ist eine internationale Vereinigung von Musik- und Video-Produzenten mit Sitz in Zürich. Die IFPI verfüge über genug Material, um tausende Internet-Benutzer anzuzeigen.



Mich würde die “junge Frau” interessieren, ob Sie bereit wäre ein Interview zu geben um ungeklärte Fragen zu klären und weitere Hintergründe zu bekommen wie es dazu kam etc. Nun wird schon mit Kanonen auf Spatzen geschossen….
Da sie den Strafbefehl bezahlt hatte, denke ich wird sie sich wohl nicht öffentlich dazu äußern.
Klassische Angst mache mit Sätzen wie: “Wer allerdings P2P-Tauschbörsen benutzt, der macht sich strafbar” …